Beitragsordnung

1 – Allgemeines

Die Mitgliederversammlung des VSA hat gemäß §5, Abs. 1 der Satzung 02.11.2008 in München die nachfolgende Beitragsordnung mit Wirkung zum 01.01.2009 verabschiedet.

2 – Fälligkeit

Der VSA erhebt einen Jahresbeitrag. Der Jahresbeitrag wird durch die Rechnungsstellung des Schatzmeisters fällig.

3 – Beitragshöhe

Der Jahresbeitrag wird wie folgt festgesetzt:

Ordentliche Mitglieder (Natürliche Personen):
Standardbeitrag: Euro 60,-
Ermäßigter Beitrag: Euro 30,-
Ordentliche Mitglieder (Juristische Personen):
Der Beitrag für juristische Personen wird individuell, vom VSA-Vorstand und Vertretern der juristischen Person gemeinsam, festgelegt.
Fördermitglieder:
Fördermitglieder (siehe Satzung §4, Abs. 2) können natürliche und juristische Personen sein.
Der Beitrag für die Fördermitglieder wird individuell, vom VSA-Vorstand und dem Fördermitglied bzw. dessen Vertretern gemeinsam, festgelegt.

4 – Ermässigter Beitrag

Der ermässigte Beitrag wird nur noch auf Antrag und gegen Nachweis der Erwerbslosigkeit für einen Zeitraum von max. 2 Jahren gewährt. Der Nachweis ist unaufgefordert an die VSA Geschäftstelle zu senden.

5 – Schnuppermitgliedschaft

Neu in die Begabtenförderung der FNSt aufgenommenen Stipendiaten wird eine einjährige beitragsfreie Schnuppermitgliedschaft ohne Wahlrecht angeboten.
Mit Zahlung des Mitgliedsbeitrags wird das Schnuppermitglied reguläres Mitglied des VSA e.V.

6 – Lastschrifteinzugsverfahren

Bei Aufnahme neuer Mitglieder soll der Einzug der Beiträge im Wege des Lastschrift-Einzugsverfahrens vereinbart werden. Von diesem Verfahren kann nur in begründeten Einzelfällen und aufgrund eines Vorstandsbeschlusses abgewichen werden.
Mitgliedern, deren Beiträge nicht im Wege des Lastschrifteinzugsverfahrens eingezogen werden, sollen die durch andere Zahlungsweise entstehenden Mehrkosten zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag belastet werden. Diese Mehrkosten können pauschaliert werden. Die Pauschale beträgt 10,-- EUR p.a.

7 – Rücklastschriften

Die für Rücklastschriften im Lastschrift-Einzugsverfahren anfallenden Kosten werden dem jeweiligen Mitglied in Rechnung gestellt.

Beschlossen bei der Mitgliederversammlung in München im 2. November 2008.